| ErgoAlm - Praxis für Ergotherapie und Legasthenie/Dyskalkulie Veitsbronn bei Fürth Wie erhalte ich Ergotherapie?
Ergotherapie wird auf Verordnung eines Arztes durchgeführt und gilt als Heilmittel.
Neben der Durchführung innerhalb unserer Praxis können wir die Leistung auch als Haus- und Heimbesuch sowie teilweise innerhalb von Schulen und Kindergärten erbringen.
Das heißt, sie bekommen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung ausgestellt. Mit diesem Rezept kommen Sie dann zu uns.
Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften.
Zusätzlich muss die übliche Zuzahlung erbracht werden, außer Sie sind befreit. Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.
Wichtig für Sie oder Ihren Arzt:
Ergotherapie unterliegt in Bayern keinem Budget und keinem Quartal!
Ergotherapieverordnungen innerhalb des Regelfalls werden bei Praxisprüfungen NICHT beachtet!
Sollten weitere Fragen auftreten, melden Sie sich.
Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne Rezept in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen und eine Bestätigung vom Arzt erhalten, dass Ergotherapie seiner Meinung nach nicht indiziert ist.
|